Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist ein deutsches Gericht in der Stadt Frankenthal, Rheinland-Pfalz. Es gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken und zum Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken.
Das Landgericht Frankenthal ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zuständig für Zivil- und Strafverfahren in erster Instanz. Es ist für den gesamten Bezirk des Amtsgerichts Frankenthal zuständig, der neben Frankenthal auch die Städte Bobenheim-Roxheim, Großniedesheim und Heßheim umfasst.
Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Frankenthal befindet sich in der Kanalstraße 2 in Frankenthal. Dort sind verschiedene Kammern eingerichtet, die sich den verschiedenen Rechtsgebieten widmen. Es stehen sowohl Zivilkammern als auch Strafkammern zur Verfügung.
Das Landgericht Frankenthal hat eine lange Geschichte und besteht bereits seit dem Jahr 1731. Es ist somit eines der ältesten Gerichte in Rheinland-Pfalz. Im Laufe der Zeit wurden sowohl das Gebäude als auch die Zuständigkeiten des Gerichts angepasst und erweitert.
Wie bei allen deutschen Landgerichten gibt es am Landgericht Frankenthal eine Berufungsmöglichkeit, bei der das Oberlandesgericht Zweibrücken als nächsthöhere Instanz entscheidet. In Strafverfahren besteht außerdem die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Das Landgericht Frankenthal trägt zur Sicherung des Rechtsfriedens und zur Gewährleistung der rechtsstaatlichen Grundprinzipien bei. Es wird von Richtern und Justizbeamten geführt, die in unabhängiger Weise und auf Grundlage des deutschen Rechtssystems arbeiten.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page